Bernd Ehret Leipzig:Verschuldungsfalle für Finanzberater
Datum: Freitag, dem 18. November 2011
Thema: Sachsen Infos


Verschuldete Finanzberater - davon gibt es viele. Intern spricht man von ca. 50.000 Vermittlern und mehr. Viele der besagten Vermittler arbeiten in Branchen wo es üblich ist eine längere Stornohaftungszeit zu haben, diese beträgt teilweise über 5 Jahre. Die Provision bekommen viele Vermittler allerdings schon oft im Voraus. Wenn der Kunde seine Beiträge, zum Beispiel für eine Lebensversicherung, nicht mehr bezahlen kann ist der Mitarbeiter verpflichtet den nicht verdienten Anteil von seiner Provision zurückzuzahlen. Wir kennen Fälle wo Vermittler mit 100.000 Euro und mehr verschuldet sind. Aus dieser Verschuldungsfalle kommt man eigentlich nicht mehr heraus - mehr noch diese Verschuldungsfalle macht es dem Berater oft unmöglich zu einem anderen Unternehmen zu wechseln. Er muss unter Umständen dann Produkte verkaufen die er selber für riskant oder nicht geeignet hält. Hier muss der Gesetzgeber mit einer Neuregulierung der Finanzmärkte gegensteuern. Provisionszahlung in Raten heißt aus unserer Sicht das Zauberwort. Der Vermittler bekäme dann immer nur den Anteil der Provision ausbezahlt den auch wirklich verdient hat. Damit würden solche Verschuldungssituationen größtenteils vermieden werden können. Darüber hinaus hätten freie Vermittler die Möglichkeit auch sogenannte “stornofreie Produkte” zu verkaufen wie etwa Gold, Fonds mit Einmalzahlung und Immobilien. Die gebundenen Vermittler könnten ein befristetes Arbeitsverhältnis von etwa 12 Monaten eingehen. In dieser Zeit hätte der Vermittler dann die Möglichkeit sich eine monatliche, ratierliche Provisiosnzahlung aufzubauen die ihm dann sein Auskommen sichert.
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Verschuldete Finanzberater - davon gibt es viele. Intern spricht man von ca. 50.000 Vermittlern und mehr. Viele der besagten Vermittler arbeiten in Branchen wo es üblich ist eine längere Stornohaftungszeit zu haben, diese beträgt teilweise über 5 Jahre. Die Provision bekommen viele Vermittler allerdings schon oft im Voraus. Wenn der Kunde seine Beiträge, zum Beispiel für eine Lebensversicherung, nicht mehr bezahlen kann ist der Mitarbeiter verpflichtet den nicht verdienten Anteil von seiner Provision zurückzuzahlen. Wir kennen Fälle wo Vermittler mit 100.000 Euro und mehr verschuldet sind. Aus dieser Verschuldungsfalle kommt man eigentlich nicht mehr heraus - mehr noch diese Verschuldungsfalle macht es dem Berater oft unmöglich zu einem anderen Unternehmen zu wechseln. Er muss unter Umständen dann Produkte verkaufen die er selber für riskant oder nicht geeignet hält. Hier muss der Gesetzgeber mit einer Neuregulierung der Finanzmärkte gegensteuern. Provisionszahlung in Raten heißt aus unserer Sicht das Zauberwort. Der Vermittler bekäme dann immer nur den Anteil der Provision ausbezahlt den auch wirklich verdient hat. Damit würden solche Verschuldungssituationen größtenteils vermieden werden können. Darüber hinaus hätten freie Vermittler die Möglichkeit auch sogenannte “stornofreie Produkte” zu verkaufen wie etwa Gold, Fonds mit Einmalzahlung und Immobilien. Die gebundenen Vermittler könnten ein befristetes Arbeitsverhältnis von etwa 12 Monaten eingehen. In dieser Zeit hätte der Vermittler dann die Möglichkeit sich eine monatliche, ratierliche Provisiosnzahlung aufzubauen die ihm dann sein Auskommen sichert.
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