Studienplatzklage-Pichon erinnert: Frist für 'frühe Antra?ge' endet Mitte Januar
Datum: Dienstag, dem 21. Dezember 2010
Thema: Sachsen Infos


Für jede Studienplatzklage gelten Fristen, die eingehalten werden müssen, damit die Klage überhaupt möglich ist. Aktuell stehen die Anträge für das Sommersemester 2011 im Fachbereich Medizin an. Um noch im nächsten Sommer ein Studium in der Human-, der Zahn- oder Tiermedizin antreten zu können, muss an einigen deutschen Hochschulen mit sogenannten "frühen Fristen" (Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) jetzt der entsprechende Antrag gestellt werden. Die Frist dafür endet am 15. Januar 2011.

Wer eine Studienplatzklage im Fachbereich Medizin (Human-, Tier- sowie Zahnmedizin) anstrebt, um noch im Sommersemester 2011 starten zu können, muss die Frist auf Stellung der frühen Anträge einhalten. Möglich macht das Einklagen eines Studienplatzes §12 des deutschen Grundgesetzes. Dieser besagt, dass jeder Bürger das Recht auf die freie Wahl seines Arbeitsplatzes oder seiner Ausbildungsstätte hat. Darauf stützen sich die Studienplatzklagen. Universitäten verfügen oftmals über mehr Kapazitäten, als Plätze vergeben werden. Im Rahmen einer Studienplatzklage werden die Kapazitäten der einzelnen Hochschulen geprüft und nutzbar gemacht. Für viele der ersehnte Sprung in eine Akademiker- Laufbahn.

Um einen Antrag stellen zu können, benötigt der ausführende Rechtsanwalt einige Unterlagen von seinem Mandanten: Neben dem entsprechenden Auftrag zur Übernahme der Antragstellung müssen ihm auch eine Vollmacht und eidesstattliche Versicherung sowie eine Hochschulzulassungsberechtigung in (beglaubigter) Kopie vorliegen.

Rene? Pichon, Rechtsanwalt mit 35 Jahren Erfahrung im Hochschulrecht macht all jenen, die den Weg zum Medizin-Studium über eine Studienplatzklage gehen, Mut für ihr Vorhaben: " Medizin- Studienplätze können mit einer prozentualen Erfolgsquote von 50 - 70 % eingeklagt werden."
Die in Recklinghausen ansässige Kanzlei Pichon & Pichon Rechtsanwälte betreut seit mehr als 35 Jahren erfolgreich Mandanten im Bereich des Hochschulrechts. Kopf der Kanzlei ist der Fachanwalt für Verwaltungsrecht René Pichon, der neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Notar aktiv ist.
Pichon & Pichon Rechtsanwälte
René Pichon
Paul-Schürholz-Str. 4
45657
Recklinghausen
presse@studienplatzklage-pichon.de
02361-59055
http://studienplatzklage-pichon.de/


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Für jede Studienplatzklage gelten Fristen, die eingehalten werden müssen, damit die Klage überhaupt möglich ist. Aktuell stehen die Anträge für das Sommersemester 2011 im Fachbereich Medizin an. Um noch im nächsten Sommer ein Studium in der Human-, der Zahn- oder Tiermedizin antreten zu können, muss an einigen deutschen Hochschulen mit sogenannten "frühen Fristen" (Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) jetzt der entsprechende Antrag gestellt werden. Die Frist dafür endet am 15. Januar 2011.

Wer eine Studienplatzklage im Fachbereich Medizin (Human-, Tier- sowie Zahnmedizin) anstrebt, um noch im Sommersemester 2011 starten zu können, muss die Frist auf Stellung der frühen Anträge einhalten. Möglich macht das Einklagen eines Studienplatzes §12 des deutschen Grundgesetzes. Dieser besagt, dass jeder Bürger das Recht auf die freie Wahl seines Arbeitsplatzes oder seiner Ausbildungsstätte hat. Darauf stützen sich die Studienplatzklagen. Universitäten verfügen oftmals über mehr Kapazitäten, als Plätze vergeben werden. Im Rahmen einer Studienplatzklage werden die Kapazitäten der einzelnen Hochschulen geprüft und nutzbar gemacht. Für viele der ersehnte Sprung in eine Akademiker- Laufbahn.

Um einen Antrag stellen zu können, benötigt der ausführende Rechtsanwalt einige Unterlagen von seinem Mandanten: Neben dem entsprechenden Auftrag zur Übernahme der Antragstellung müssen ihm auch eine Vollmacht und eidesstattliche Versicherung sowie eine Hochschulzulassungsberechtigung in (beglaubigter) Kopie vorliegen.

Rene? Pichon, Rechtsanwalt mit 35 Jahren Erfahrung im Hochschulrecht macht all jenen, die den Weg zum Medizin-Studium über eine Studienplatzklage gehen, Mut für ihr Vorhaben: " Medizin- Studienplätze können mit einer prozentualen Erfolgsquote von 50 - 70 % eingeklagt werden."
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