EU-Datenschutzgrundverordnung: FIO SYSTEMS AG ist gut vorbereitet
Datum: Montag, dem 26. März 2018
Thema: Sachsen Infos


Wenn bis zum 25. Mai dieses Jahres die Umsetzungsfrist der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) abläuft, können sich die Kunden des Leipziger Software-Unternehmens FIO SYSTEMS sicher sein: FIO ist sich seiner Verantwortung bewusst und hat Maßnahmen zur Umsetzung eingeleitet.

"Durch Inkrafttreten der DSGVO wird die Datenschutz-Gesetzgebung europaweit harmonisiert und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz abgelöst", sagt Sabrina Dubois von der T-Systems Multimedia Solutions GmbH. Die Wirtschaftsjuristin ist als externe Datenschutzbeauftragte für FIO tätig. Seit gut einem Jahr arbeitet sie gemeinsam mit dem FIO-Sicherheitsbeauftragten und IT-Leiter Ralf Ronneburger an der Umsetzung der DSGVO-Forderungen. "Wir haben einen detaillierten Maßnahmenplan erstellt, der kontinuierlich abgearbeitet wird", sagt sie. So sind beispielweise bereits jetzt verschiedene Verträge an die neue Rechtsgrundlage angepasst. "Mit Inkrafttreten der DSGVO steigen wir in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zur Umsetzung des Datenschutzmanagements ein", sagt Datenschutzexpertin Sabrina Dubois. "FIO-Kunden können dem 25. Mai gelassen entgegen sehen."

Betroffenenrechte werden gestärkt

"Die DSGVO stärkt ganz klar die Rechte der "Betroffenen", also der Personen, deren Daten für einen bestimmten Zweck von einem Unternehmen oder einer öffentlichen Stelle - der verantwortlichen Stelle - verarbeitet werden", sagt Sabrina Dubois. Betroffene Personen haben demnach u.a. ein um-fassendes Auskunftsrecht: Verantwortliche - beispielsweise Wohnungsunternehmen oder Makler - müssen gut nachvollziehbar erklären, ob und wie sie Kundendaten verarbeiten.

Rechenschaftspflicht und strengere Sanktionen

Unternehmen haben mit der DSGVO eine deutlich erhöhte Rechenschaftspflicht und müssen sämtliche Datenschutzmaßnahmen detailliert protokollieren. Für Verstöße gegen das geltende Recht können Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden

FIO-Kunden erhalten in den nächsten Wochen produktspezifische, detaillierte Übersichten, welche Anpassungen vorgenommen werden.
Die FIO SYSTEMS AG ist seit Jahren als Anbieter webbasierter Branchenlösungen für die Finanz- und Immobilienwirtschaft erfolgreich. Die Software von FIO zeichnet sich durch maximale Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen aus und ist bereits bei über 3.000 Unternehmen im Einsatz.
FIO SYSTEMS AG
Sara Schmiedel
Ritter-Pflugk-Straße 24
04249 Leipzig
s.schmiedel@fio.de
0341 900430
http://www.fio.de

(Weitere interessante Software News & Software Infos & Software Tipps gibt es hier.)

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Wenn bis zum 25. Mai dieses Jahres die Umsetzungsfrist der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) abläuft, können sich die Kunden des Leipziger Software-Unternehmens FIO SYSTEMS sicher sein: FIO ist sich seiner Verantwortung bewusst und hat Maßnahmen zur Umsetzung eingeleitet.

"Durch Inkrafttreten der DSGVO wird die Datenschutz-Gesetzgebung europaweit harmonisiert und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz abgelöst", sagt Sabrina Dubois von der T-Systems Multimedia Solutions GmbH. Die Wirtschaftsjuristin ist als externe Datenschutzbeauftragte für FIO tätig. Seit gut einem Jahr arbeitet sie gemeinsam mit dem FIO-Sicherheitsbeauftragten und IT-Leiter Ralf Ronneburger an der Umsetzung der DSGVO-Forderungen. "Wir haben einen detaillierten Maßnahmenplan erstellt, der kontinuierlich abgearbeitet wird", sagt sie. So sind beispielweise bereits jetzt verschiedene Verträge an die neue Rechtsgrundlage angepasst. "Mit Inkrafttreten der DSGVO steigen wir in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zur Umsetzung des Datenschutzmanagements ein", sagt Datenschutzexpertin Sabrina Dubois. "FIO-Kunden können dem 25. Mai gelassen entgegen sehen."

Betroffenenrechte werden gestärkt

"Die DSGVO stärkt ganz klar die Rechte der "Betroffenen", also der Personen, deren Daten für einen bestimmten Zweck von einem Unternehmen oder einer öffentlichen Stelle - der verantwortlichen Stelle - verarbeitet werden", sagt Sabrina Dubois. Betroffene Personen haben demnach u.a. ein um-fassendes Auskunftsrecht: Verantwortliche - beispielsweise Wohnungsunternehmen oder Makler - müssen gut nachvollziehbar erklären, ob und wie sie Kundendaten verarbeiten.

Rechenschaftspflicht und strengere Sanktionen

Unternehmen haben mit der DSGVO eine deutlich erhöhte Rechenschaftspflicht und müssen sämtliche Datenschutzmaßnahmen detailliert protokollieren. Für Verstöße gegen das geltende Recht können Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden

FIO-Kunden erhalten in den nächsten Wochen produktspezifische, detaillierte Übersichten, welche Anpassungen vorgenommen werden.
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