Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg): 6 Ratschläge für eine Patientenverfügung
Datum: Montag, dem 29. November 2010
Thema: Sachsen Infos


1. Informieren Sie sich zunächst über die aktuelle Rechtslage (insbesondere über die §§ 1901 a bis 1904 BGB).

2. Entscheiden Sie dann selber, ob und in welchem Umfang Festlegungen sinnvoll sind.

3. Berücksichtigen Sie Ihre individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Interessenlagen.

4. Setzen Sie sich ernsthaft mit existenziellen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod stellen, auseinander.

5. Begründen Sie Ihre individuellen Entscheidungen ggf. mit Ihren religiösen Wertvorstellungen (z.B. in der Form einer vorangestellten Präambel).

6. Eine solche Präambel kann im akuten Streit- bzw. Zweifelsfall eine wichtige Interpretationshilfe sein.
Matthias Kreusel besuchte die Kath. Grundschule in Hude und das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg. Dort legte er erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen (Fallschirmpanzerabwehrbataillon 272) und in Oldenburg (Stabskompanie der Luftlandebrigade 31).

Dann studierte er, "um Gerechtigkeit zu schaffen", Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Sein Anspruch: "Recht und Gerechtigkeit nah beieinander!".

Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab.

Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst" als auch die "Befähigung zum Richteramt".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in Hude und arbeitet dort seither als selbständiger Rechtsanwalt.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude (Oldenburg)
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
http://experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/matthias-kreusel-hude


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1. Informieren Sie sich zunächst über die aktuelle Rechtslage (insbesondere über die §§ 1901 a bis 1904 BGB).

2. Entscheiden Sie dann selber, ob und in welchem Umfang Festlegungen sinnvoll sind.

3. Berücksichtigen Sie Ihre individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Interessenlagen.

4. Setzen Sie sich ernsthaft mit existenziellen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod stellen, auseinander.

5. Begründen Sie Ihre individuellen Entscheidungen ggf. mit Ihren religiösen Wertvorstellungen (z.B. in der Form einer vorangestellten Präambel).

6. Eine solche Präambel kann im akuten Streit- bzw. Zweifelsfall eine wichtige Interpretationshilfe sein.
Matthias Kreusel besuchte die Kath. Grundschule in Hude und das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg. Dort legte er erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen (Fallschirmpanzerabwehrbataillon 272) und in Oldenburg (Stabskompanie der Luftlandebrigade 31).

Dann studierte er, "um Gerechtigkeit zu schaffen", Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Sein Anspruch: "Recht und Gerechtigkeit nah beieinander!".

Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab.

Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst" als auch die "Befähigung zum Richteramt".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in Hude und arbeitet dort seither als selbständiger Rechtsanwalt.
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Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude (Oldenburg)
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04408 - 80 32 110
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