Schadenersatz bei Kitaplatz-Mangel: Hinter den Rechtsanspruch kann erst dann ein Häkchen gemacht werden, wenn die Kinder umsorgt sind - nicht nur versorgt!
Datum: Samstag, dem 22. Oktober 2016
Thema: Sachsen News


Zum Kita-Urteil des Bundesgerichtshofes:

Ulm (ots) - Auch wenn Karlsruhe nicht alle Kommunen gleichermaßen in Haftung nimmt: Mit seinem Kita-Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auf die ganze Familie gemünzt ist, nicht allein auf das zu betreuende Kind.

Damit tragen die Richter einer wesentlichen Intention des Gesetzgebers Rechnung.

Denn der hatte - neben der frühkindlichen Förderung - stets auch das Ziel ausgerufen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Für alle Familien bedeutet das mehr Verlässlichkeit. Und insbesondere für Alleinerziehende ist es ein großer Schritt nach vorne.

Denn der Druck auf die Kommunen, für ausreichend Plätze zu sorgen, ist mit der Aussicht auf Schadenersatz-Klagen nochmals gestiegen.

Trotz großer Fortschritte gibt es immer noch regionale Unterschiede - und vor allem in Großstädten einen Mangel.

Mit genügend Kitaplätzen ist es aber nicht getan. Zur Betreuung gehören auch ausgebildete Betreuer - fehlendes Personal ist das größte Problem vieler Kommunen.

Hinter den Rechtsanspruch kann jedenfalls erst dann ein Häkchen gemacht werden, wenn die Kinder umsorgt sind - nicht nur versorgt.

Pressekontakt:

Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218

(Weitere interessante News zum Thema Babies & Kids gibt es hier.)

(Ein Forum zum Thema Babies & Kids gibt es hier.)

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Bundesgerichtshof: Urteil zu Kita-Plätzen (BR 20.10.2016)
(Youtube-Video, Nachrichten HD, Standard-YouTube-Lizenz, 20.10.2016):

"©2016 Bayerischer Rundfunk"



Kein Kitaplatz: BGH verhandelt Schadensersatz wegen Verdienstausfalls | Das Erste Mediathek
(Youtube-Video, StanTV, Standard-YouTube-Lizenz, 20.10.2016):

"Drei Mütter in Leipzig wollten nach Ablauf ihrer Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen. Doch daraus wurde vorerst nichts.

Die Eltern hatten trotz Rechtsanspruch nicht wie angestrebt mit dem ersten Geburtstag einen Betreuungsplatz für ihre Kinder finden können.

Von der Stadt Leipzig verlangten die Frauen Schadensersatz für den dadurch entstandenen Verdienstausfall. "



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59110/3461830, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Zum Kita-Urteil des Bundesgerichtshofes:

Ulm (ots) - Auch wenn Karlsruhe nicht alle Kommunen gleichermaßen in Haftung nimmt: Mit seinem Kita-Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auf die ganze Familie gemünzt ist, nicht allein auf das zu betreuende Kind.

Damit tragen die Richter einer wesentlichen Intention des Gesetzgebers Rechnung.

Denn der hatte - neben der frühkindlichen Förderung - stets auch das Ziel ausgerufen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Für alle Familien bedeutet das mehr Verlässlichkeit. Und insbesondere für Alleinerziehende ist es ein großer Schritt nach vorne.

Denn der Druck auf die Kommunen, für ausreichend Plätze zu sorgen, ist mit der Aussicht auf Schadenersatz-Klagen nochmals gestiegen.

Trotz großer Fortschritte gibt es immer noch regionale Unterschiede - und vor allem in Großstädten einen Mangel.

Mit genügend Kitaplätzen ist es aber nicht getan. Zur Betreuung gehören auch ausgebildete Betreuer - fehlendes Personal ist das größte Problem vieler Kommunen.

Hinter den Rechtsanspruch kann jedenfalls erst dann ein Häkchen gemacht werden, wenn die Kinder umsorgt sind - nicht nur versorgt.

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Bundesgerichtshof: Urteil zu Kita-Plätzen (BR 20.10.2016)
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Kein Kitaplatz: BGH verhandelt Schadensersatz wegen Verdienstausfalls | Das Erste Mediathek
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"Drei Mütter in Leipzig wollten nach Ablauf ihrer Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen. Doch daraus wurde vorerst nichts.

Die Eltern hatten trotz Rechtsanspruch nicht wie angestrebt mit dem ersten Geburtstag einen Betreuungsplatz für ihre Kinder finden können.

Von der Stadt Leipzig verlangten die Frauen Schadensersatz für den dadurch entstandenen Verdienstausfall. "



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