Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg): 6 Ratschläge bei steigenden Mieten
Datum: Mittwoch, dem 15. September 2010
Thema: Sachsen Frage


Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) gibt 6 Ratschläge bei steigenden Mieten!

1. Die Miethöhe bei Neuvermietungen reguliert der Markt, d.h.: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis!

2. Bei bereits bestehenden Mietverträgen gilt die sogenannte "Jahresfrist", d.h.: Mieterhöhungen sind erst wieder nach zwölf Monaten möglich.

3. Orientierungsmarke für zulässige Mieterhöhungen ist die sogenannte "ortsübliche Vergleichsmiete".

4. Eine wirksame Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter hat die Mieterhöhung zu begründen.

5. Dem Mieter steht eine zweimonatige Überlegungsfrist zu, ob er die Mieterhöhung akzeptiert. Ansonsten kann der Vermieter ggf. auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen.

6. Ggf. können Mieter und Vermieter auch einen außergerichtlichen Vergleich schließen, um einen Mietprozess zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Hude (Oldenburg).
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst" als auch die "Befähigung zum Richteramt".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).

Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.

Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger
Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" (DAV) an.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
http://experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/matthias-kreusel-hude



Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) gibt 6 Ratschläge bei steigenden Mieten!

1. Die Miethöhe bei Neuvermietungen reguliert der Markt, d.h.: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis!

2. Bei bereits bestehenden Mietverträgen gilt die sogenannte "Jahresfrist", d.h.: Mieterhöhungen sind erst wieder nach zwölf Monaten möglich.

3. Orientierungsmarke für zulässige Mieterhöhungen ist die sogenannte "ortsübliche Vergleichsmiete".

4. Eine wirksame Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter hat die Mieterhöhung zu begründen.

5. Dem Mieter steht eine zweimonatige Überlegungsfrist zu, ob er die Mieterhöhung akzeptiert. Ansonsten kann der Vermieter ggf. auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen.

6. Ggf. können Mieter und Vermieter auch einen außergerichtlichen Vergleich schließen, um einen Mietprozess zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Hude (Oldenburg).
Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab.

Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg.

Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) der Universität Hannover erfolgreich ab.

Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg.

Als Rechtsreferendar arbeitete er

- am Amts- und Landgericht Oldenburg,
- bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
- bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg,
- in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen,
- im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie
- im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover.

Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst" als auch die "Befähigung zum Richteramt".

Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist (Assessor) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen.

Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude (Landkreis Oldenburg).

Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.

Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger
Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" (DAV) an.
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel
Matthias Kreusel
Ladillenring 2
27798
Hude
ra-kreusel@gmx.de
04408 - 80 32 110
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