Insolvenzrecht: Hausgeldzahlung bei insolventem Wohneigentümer - Insolvenzrecht Dresden
Datum: Freitag, dem 10. September 2010
Thema: Sachsen Frage


Insolvenzrecht: Bei Insolvenz des Wohnungseigentümers sind die Hausgelder aus der Insolvenzmasse zu zahlen - Insolvenzrecht Dresden

WEG - Hausgeld in der Insolvenz

Die Sonderabschreibung in den 90er Jahren war für viele Gutverdienende Anlass dafür, eine Eigentumswohnung in den Neuen Bundesländern zu erwerben. Im Anschaffungsjahr konnten 50% der Anschaffungskosten - ohne Grundstücksanteil - vom zu verteuernden Einkommen abgesetzt werden.
Bei vielen Anlegern stand der kurzfristige Effekt der Steuereinsparung im Vordergrund. Oft wurde hingegen nicht beachtet, wie sich der Immobilienwert, die Finanzierungszinsen, die Mieten sowie die eigene berufliche Situation zukünftig entwickeln würden.
Die meisten Immobilien wurden weit über Wert gekauft. Immerhin gab es lebhafte Anfragen nach guten Immobilien. Die Laufzeit eines Kredites erfolgt regelmäßig unter Vereinbarung von Zinsfestschreibungen. Bei diesen Zinsfestschreibungen gab bzw. gibt es z. T. erhebliche Abweichungen, die sich auf die Höhe des monatlichen Zinsdienstes auswirken. Die erzielbaren Mieten blieben oft unter den Vorausberechnungen zurück, wenn es nicht sogar zu Leerständen kam.
Bedingt durch die geschilderten Problemfaktoren kamen nicht wenige Anleger in finanzielle Bedrängnis. Diese Bedrängnis führte oft zur Kündigung der Finanzierungskredite.
Die Situation war nun die, dass der Finanzierungskredit höher war als der erzielbare Verwertungserlös an der Immobilie. Die Restforderung der Bank lag nicht selten noch im fünf - und sechsstelligen Bereich.
Hier bleibt dem Anleger nur der Weg in die Insolvenz, um auf diesem Wege nach Ablauf von 6 Jahren die Restschuldbefreiung zu erlangen.
Die Immobilie ist mit Insolvenzeröffnung zunächst Bestandteil der Insolvenzmasse, § 35 InsO. Sie ist allerdings belastet mit dem Absonderungsrecht der Banken. D. h. die Banken haben ein Recht auf abgesonderte Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung, § 49 InsO, ZVG.
Der Insolvenzverwalter / Treuhänder hat die Aufgabe, zu prüfen, ob die Immobilie die Insolvenzmasse mit Kosten belastet. Ist das der Fall, so gibt er gegenüber dem Schuldner die Freigabeerklärung ab. Dadurch hat sich der Insolvenzverwalter der Immobilie und den damit verbunden Kosten entledigt.
Die Freigabeerklärung ist unproblematisch möglich. Die Freigabeerklärung hat zur Folge, dass Kosten der Immobilie nun wieder zu Lasten des Schuldners anfallen. Diese Kosten sind aber Neuverbindlichkeiten, die von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden. Zur Vermeidung der Kosten kann der Schuldner die Eigentumsaufgabe nach § 928 BGB erklären.
Die Eigentumsaufgabe ist allerdings nicht bei Immobilien nach dem WEG ("Eigentumswohnung") möglich. Gegenüber der "normalen" Immobilie bestehen mehrere Rechtsbeziehungen. Es besteht Eigentum am Sondereigentum, weiterhin am Gemeinschaftseigentum und schließlich besteht Mitgliedsschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Frage ist nun, wer die nach Insolvenzeröffnung neu entstanden Zahlungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft leisten muss. Hier kommen nur der Insolvenzverwalter und der Eigentümer / Schuldner in Betracht. Die Frage ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Das Amtsgericht Mannheim hat nun mit Urteil vom 04.06.2010 zulasten der Insolvenzmasse entschieden. Das Urteil ist mit der Berufung angefochten worden, mithin noch nicht rechtskräftig.

Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .

Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Ständige Weiterbildung -Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Insolvenzrecht Dresden
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

www.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099
Dresden
info@insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
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http://rechtsanwalt-horrion.de



Insolvenzrecht: Bei Insolvenz des Wohnungseigentümers sind die Hausgelder aus der Insolvenzmasse zu zahlen - Insolvenzrecht Dresden

WEG - Hausgeld in der Insolvenz

Die Sonderabschreibung in den 90er Jahren war für viele Gutverdienende Anlass dafür, eine Eigentumswohnung in den Neuen Bundesländern zu erwerben. Im Anschaffungsjahr konnten 50% der Anschaffungskosten - ohne Grundstücksanteil - vom zu verteuernden Einkommen abgesetzt werden.
Bei vielen Anlegern stand der kurzfristige Effekt der Steuereinsparung im Vordergrund. Oft wurde hingegen nicht beachtet, wie sich der Immobilienwert, die Finanzierungszinsen, die Mieten sowie die eigene berufliche Situation zukünftig entwickeln würden.
Die meisten Immobilien wurden weit über Wert gekauft. Immerhin gab es lebhafte Anfragen nach guten Immobilien. Die Laufzeit eines Kredites erfolgt regelmäßig unter Vereinbarung von Zinsfestschreibungen. Bei diesen Zinsfestschreibungen gab bzw. gibt es z. T. erhebliche Abweichungen, die sich auf die Höhe des monatlichen Zinsdienstes auswirken. Die erzielbaren Mieten blieben oft unter den Vorausberechnungen zurück, wenn es nicht sogar zu Leerständen kam.
Bedingt durch die geschilderten Problemfaktoren kamen nicht wenige Anleger in finanzielle Bedrängnis. Diese Bedrängnis führte oft zur Kündigung der Finanzierungskredite.
Die Situation war nun die, dass der Finanzierungskredit höher war als der erzielbare Verwertungserlös an der Immobilie. Die Restforderung der Bank lag nicht selten noch im fünf - und sechsstelligen Bereich.
Hier bleibt dem Anleger nur der Weg in die Insolvenz, um auf diesem Wege nach Ablauf von 6 Jahren die Restschuldbefreiung zu erlangen.
Die Immobilie ist mit Insolvenzeröffnung zunächst Bestandteil der Insolvenzmasse, § 35 InsO. Sie ist allerdings belastet mit dem Absonderungsrecht der Banken. D. h. die Banken haben ein Recht auf abgesonderte Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung, § 49 InsO, ZVG.
Der Insolvenzverwalter / Treuhänder hat die Aufgabe, zu prüfen, ob die Immobilie die Insolvenzmasse mit Kosten belastet. Ist das der Fall, so gibt er gegenüber dem Schuldner die Freigabeerklärung ab. Dadurch hat sich der Insolvenzverwalter der Immobilie und den damit verbunden Kosten entledigt.
Die Freigabeerklärung ist unproblematisch möglich. Die Freigabeerklärung hat zur Folge, dass Kosten der Immobilie nun wieder zu Lasten des Schuldners anfallen. Diese Kosten sind aber Neuverbindlichkeiten, die von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden. Zur Vermeidung der Kosten kann der Schuldner die Eigentumsaufgabe nach § 928 BGB erklären.
Die Eigentumsaufgabe ist allerdings nicht bei Immobilien nach dem WEG ("Eigentumswohnung") möglich. Gegenüber der "normalen" Immobilie bestehen mehrere Rechtsbeziehungen. Es besteht Eigentum am Sondereigentum, weiterhin am Gemeinschaftseigentum und schließlich besteht Mitgliedsschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Frage ist nun, wer die nach Insolvenzeröffnung neu entstanden Zahlungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft leisten muss. Hier kommen nur der Insolvenzverwalter und der Eigentümer / Schuldner in Betracht. Die Frage ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Das Amtsgericht Mannheim hat nun mit Urteil vom 04.06.2010 zulasten der Insolvenzmasse entschieden. Das Urteil ist mit der Berufung angefochten worden, mithin noch nicht rechtskräftig.

Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .

Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Ständige Weiterbildung -Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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