Christian Wulff nicht als Bundespräsident geeignet!
Datum: Freitag, dem 04. Juni 2010
Thema: Sachsen Infos


Die Nominierung des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Christian Wulff, zum Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten bezeichnet die „Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung“ e.V. (AGfaN) als ausgesprochenen Missgriff. Als Kabinettschef habe Wulff auf ganzer Linie versagt, als es galt, zwei rechtswidrige Erlasse seines Landwirtschaftsministers, Hans Heiner Ehlen, zu kassieren, mit denen geltendes Recht zur Haltung von Legehennen und zum Schutz der Natur monatelang im Interesse ökonomischer Vorteile der Geflügelwirtschaft in Niedersachsen ausgehebelt wurde. Ein Bundespräsident müsse unabhängig sein und Wahrer des Rechtsstaats Bundesrepublik. Auch mit der Ernennung von Frau Astrid Grotelüschen, die Mitinhaberin der zweitgrößten deutschen Putenbrüterei ist, zur neuen Landwirtschaftsministerin habe Wulff seine Nähe zur Geflügelindustrie verdeutlicht und gezeigt, dass ihm das unbeschreibliche Leiden der Tiere in der Intensivtierhaltung gleichgültig ist. Trotz der gegenteiligen Behauptung der Bundeskanzlerin könne Wulff deshalb nicht Präsident aller Deutschen sein. Die AGfaN hatte deshalb noch am Mittag vor der Nominierung Bundeskanzlerin Merkel von der bevorstehenden Nominierung abgeraten.

Nur dem hartnäckigem Engagement des agrarpolitischen Sprechers der oppositionellen Bündnisgrünen im Landtag, Christian Meyer, ist es zu verdanken, dass unter Berufung auf ein Gutachten des „Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes“ des Niedersächsischen Landtags (GBD) vom 01.07.2008 der rechtswidrige Erlass vom 18.03.2008 schließlich am 30.01.2009 zurückgenommen werden musste. Während dieser gut 10 Monate waren die Kreisverwaltungen gezwungen, zahlreiche Bau- und Betriebsgenehmigungen zu erteilen, deren Rücknahme durch die örtlichen Behörden hohe Schadensersatzforderungen der rechtswidrig begünstigten Antragsteller zur Folge gehabt hätten. Leidtragende sind wieder einmal die Legehennen, von denen statt der bundesweit maximal 60 nun bis zu 67 Tiere in einen Drahtgitterkäfig des neuen Typs gesperrt werden dürfen.

Weniger lange Bestand hatte der ebenfalls rechtswidrige Erlass zum „fiktiven Wald“, den Ehlen am 17.02.10 herausgab, um unter Missachtung naturschutzrechtlicher Bestimmungen Stallneubauten in unmittelbarer Nähe zu geschützten Wäldern zu erlauben. Wiederum erwirkte Christian Meyer ein Rechtsgutachten des GBD, woraufhin Ministerin Grotelüschen wegen der unmittelbar bevorstehenden Plenarsitzung des Landtags den rechtlich unhaltbaren Erlass mit Datum vom 28.04.2010 zurücknahm. In der Fragestunde bestätigte Umweltminister Sander anstelle der abwesenden Ministerin Grotelüschen die Rücknahme des Erlasses und begründete dies auf massivem Druck durch Abgeordnete von SPD, Grünen und Linke damit, dass der Erlass in den Verwaltungen und von den Kritikern missverstanden worden sei. Außerdem seien Erlasse angeblich nur Hinweise. In diesem Sinne äußerte sich dann auch Ministerpräsident Wulff, als er in der Debatte meinte, es sei richtig, einen Erlass außer Kraft zu setzen, der missverständlich formuliert worden sei. Damit bekräftigte Wulff die dem Erlass zugrunde liegende Absicht, der Agrarwirtschaft Vorteile zulasten des Umweltschutzes einzuräumen. „Wer wie Christian Wulff eine eklatante Rechtsbeugung schönredet, disqualifiziert sich für das Amt des Bundespräsidenten“, konstatiert der Vorsitzende der „Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung“ e.V., Eckard Wendt. Sofern Herr Wulff nicht noch selbst verzichten sollte, wäre die Bundesversammlung gut beraten, Herrn Wulff nicht zum Bundespräsidenten zu wählen.

In Frau Grotelüschens Brüterei in Ahlhorn werden werktäglich die Schnäbel von über 20.000 Puten gekürzt. Dadurch wird das wichtigste Tastorgan entfernt, was schlimme Phantomschmerzen hervorruft. Mit dieser gewerbsmäßigen Verstümmelung sollen wirtschaftliche Verluste durch Federpicken und Kannibalismus verhindert werden, die in der Intensivtierhaltung als Folge der tierfeindlichen hohen Besatzdichten auftreten.


Die Nominierung des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Christian Wulff, zum Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten bezeichnet die „Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung“ e.V. (AGfaN) als ausgesprochenen Missgriff. Als Kabinettschef habe Wulff auf ganzer Linie versagt, als es galt, zwei rechtswidrige Erlasse seines Landwirtschaftsministers, Hans Heiner Ehlen, zu kassieren, mit denen geltendes Recht zur Haltung von Legehennen und zum Schutz der Natur monatelang im Interesse ökonomischer Vorteile der Geflügelwirtschaft in Niedersachsen ausgehebelt wurde. Ein Bundespräsident müsse unabhängig sein und Wahrer des Rechtsstaats Bundesrepublik. Auch mit der Ernennung von Frau Astrid Grotelüschen, die Mitinhaberin der zweitgrößten deutschen Putenbrüterei ist, zur neuen Landwirtschaftsministerin habe Wulff seine Nähe zur Geflügelindustrie verdeutlicht und gezeigt, dass ihm das unbeschreibliche Leiden der Tiere in der Intensivtierhaltung gleichgültig ist. Trotz der gegenteiligen Behauptung der Bundeskanzlerin könne Wulff deshalb nicht Präsident aller Deutschen sein. Die AGfaN hatte deshalb noch am Mittag vor der Nominierung Bundeskanzlerin Merkel von der bevorstehenden Nominierung abgeraten.

Nur dem hartnäckigem Engagement des agrarpolitischen Sprechers der oppositionellen Bündnisgrünen im Landtag, Christian Meyer, ist es zu verdanken, dass unter Berufung auf ein Gutachten des „Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes“ des Niedersächsischen Landtags (GBD) vom 01.07.2008 der rechtswidrige Erlass vom 18.03.2008 schließlich am 30.01.2009 zurückgenommen werden musste. Während dieser gut 10 Monate waren die Kreisverwaltungen gezwungen, zahlreiche Bau- und Betriebsgenehmigungen zu erteilen, deren Rücknahme durch die örtlichen Behörden hohe Schadensersatzforderungen der rechtswidrig begünstigten Antragsteller zur Folge gehabt hätten. Leidtragende sind wieder einmal die Legehennen, von denen statt der bundesweit maximal 60 nun bis zu 67 Tiere in einen Drahtgitterkäfig des neuen Typs gesperrt werden dürfen.

Weniger lange Bestand hatte der ebenfalls rechtswidrige Erlass zum „fiktiven Wald“, den Ehlen am 17.02.10 herausgab, um unter Missachtung naturschutzrechtlicher Bestimmungen Stallneubauten in unmittelbarer Nähe zu geschützten Wäldern zu erlauben. Wiederum erwirkte Christian Meyer ein Rechtsgutachten des GBD, woraufhin Ministerin Grotelüschen wegen der unmittelbar bevorstehenden Plenarsitzung des Landtags den rechtlich unhaltbaren Erlass mit Datum vom 28.04.2010 zurücknahm. In der Fragestunde bestätigte Umweltminister Sander anstelle der abwesenden Ministerin Grotelüschen die Rücknahme des Erlasses und begründete dies auf massivem Druck durch Abgeordnete von SPD, Grünen und Linke damit, dass der Erlass in den Verwaltungen und von den Kritikern missverstanden worden sei. Außerdem seien Erlasse angeblich nur Hinweise. In diesem Sinne äußerte sich dann auch Ministerpräsident Wulff, als er in der Debatte meinte, es sei richtig, einen Erlass außer Kraft zu setzen, der missverständlich formuliert worden sei. Damit bekräftigte Wulff die dem Erlass zugrunde liegende Absicht, der Agrarwirtschaft Vorteile zulasten des Umweltschutzes einzuräumen. „Wer wie Christian Wulff eine eklatante Rechtsbeugung schönredet, disqualifiziert sich für das Amt des Bundespräsidenten“, konstatiert der Vorsitzende der „Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung“ e.V., Eckard Wendt. Sofern Herr Wulff nicht noch selbst verzichten sollte, wäre die Bundesversammlung gut beraten, Herrn Wulff nicht zum Bundespräsidenten zu wählen.

In Frau Grotelüschens Brüterei in Ahlhorn werden werktäglich die Schnäbel von über 20.000 Puten gekürzt. Dadurch wird das wichtigste Tastorgan entfernt, was schlimme Phantomschmerzen hervorruft. Mit dieser gewerbsmäßigen Verstümmelung sollen wirtschaftliche Verluste durch Federpicken und Kannibalismus verhindert werden, die in der Intensivtierhaltung als Folge der tierfeindlichen hohen Besatzdichten auftreten.






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